Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben 2016 die neue Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet, die ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten gilt. Demgemäß hat die BRD das Bundesdatenschutzgesetz an die europäischen Vorgaben angepasst.
Für alle Webseiten-Betreiber, die personenbezogene Daten verarbeiten, besteht nun die Pflicht zu einer Datenschutzerklärung. Personenbezogene Daten sind z. B. Name, Adresse, Email-Adresse, Telefonnummer usw., aber auch Standortdaten, IP-Adressen und Cookies. In der Datenschutzerklärung muss darauf hingewiesen werden, welche dieser Daten erhoben werden.
Wohl alle Webhosting-Anbieter speichern die IP-Adressen der Website-Besucher, also müssen wohl alle Websitebetreiber eine Datenschutzerklärung auf ihrer Website formulieren. Websitebetreiber ist der im Impresssum benannte Verantwortliche, der dort mit Namen und Adresse angeführt wird. Muster einer solchen Erklärung findet man in einschlägigen Ratgebern im Internet.
Der Betreiber muss also zunächst klären, welche Daten ‚verarbeitet‘ werden und diese dann in der Datenschutzerklärung anführen. Wohl immer wird die IP-Adresse gespeichert, also die Adresse des Gerätes im Netz, mit Uhrzeit, Browser etc. Bei Newslettern werden Email-Adressen gespeichert, bei Facebook-Links etc. die Verbindung zum Facebook-Account. Wenn Google-Analytics aktiv ist, werden die IP-Daten gar zu Google geschickt und dort verarbeitet… Sie kennen das: sie schauen nach einem Test für einen Rasenmäher, schon kommt auf der nächsten Seite die passende Werbung…
Auf dieser Website hier werden lediglich vom Hoster die IP-Adressen gespeichert, sonst nichts. Also kann auch meine Datenschutzerklärung relativ kurz sein 🙂